Seit dem 1. Januar 2023 sind private Eigentümer in Berlin dazu verpflichtet, auf neuen Gebäuden eine Photovoltaik-Anlage zu errichten und zu betreiben. Das Berliner Solargesetz sieht diese Maßnahme vor, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Solarenergiegesetz: Bestehende Gebäude müssen bei Dachsanierungen Photovoltaik nutzen
Die Regelung gilt auch für bereits bestehende Gebäude, die sich in privater Eigentümerschaft befinden, sofern das Dach erheblichen Umbaumaßnahmen wie einer Dachaufstockung oder Dachsanierung unterzogen wird. Sowohl Wohn- als auch Gewerbe- und Industriegebäude sind von der Pflicht zur Nutzung von Solarenergie betroffen. Das Gesetz schreibt vor, dass ein Mindestanteil von 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaik-Anlagen verwendet werden muss.
In Fällen von Bestandsgebäuden können Dachaufbauten, Dachfenster und ähnliche Elemente von der zu berücksichtigenden Dachfläche abgezogen werden. Es sei jedoch angemerkt, dass Gebäude mit einer Nutzungsfläche von bis zu 50 Quadratmetern von der Solarpflicht ausgenommen sind. Um den Ausbau der Solarenergie zu fördern, stellt das Land Berlin eine Vielzahl von Förderprogrammen und Beratungsleistungen zur Verfügung. Das Solarzentrum Berlin bietet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen eine kostenfreie Erstberatung an, die unabhängig ist und keine spezifischen Produkte oder Hersteller bevorzugt.
Im Rahmen von SolarPLUS unterstützt das Land Berlin gezielt Privatpersonen und Unternehmen beim Ausbau ihrer Solarenergiekapazitäten. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf Investitionen in Stromspeicher, um den selbst erzeugten Strom effizienter vor Ort nutzen zu können.
Berlin hat ein umfassendes Förderprogramm für Solarenergie auf denkmalgeschützten Gebäuden. Dies ermöglicht es historischen Bauwerken, sich an der Energiewende zu beteiligen, indem sie erneuerbare Energie produzieren. Durch die finanzielle Unterstützung bei der Erstellung von Studien, Gutachten und Konzepten wird zudem die Planung und Umsetzung von Solarprojekten erleichtert.
Der Beschluss über das Solargesetz Berlin fiel am 17. Juni 2021 im Abgeordnetenhaus, und es trat am 16. Juli 2021 in Kraft. Sein Hauptziel besteht darin, die Solarenergiepotenziale auf den Dächern Berlins zu nutzen, um aktiv zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen. Bereits für die öffentlichen Gebäude in Berlin gelten strengere Vorgaben entsprechend dem Berliner Klimaschutz und Energiewendegesetz.