Die mögliche Errichtung von drei Windkraftanlagen im Bereich Langenleuba-Oberhain/Wernsdorf war ein Schwerpunktthema während der Einwohnerversammlung am 15. September. Es ist von besonderer Bedeutung zu betonen, dass die potenziellen Investoren bereits frühzeitig mit der Stadtverwaltung und dem Ortschaftsrat in Kontakt getreten sind und dass der bisherige Austausch zwischen den Parteien äußerst sachlich verlaufen ist.
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Unsichere Zukunft der Rechtslage
Die geplante Aufstellung von drei Windkraftanlagen in der Region ist ein zentrales Thema des Projekts. Während die Stadt Penig zu zwei der Anlagen eine Stellungnahme abgeben kann, obliegt die endgültige Genehmigung einer anderen Behörde.
Die geplante dritte Windkraftanlage soll in unmittelbarer Nähe zur Reitsportanlage entstehen und weist einen Abstand zur relevanten Wohnbebauung von weniger als 1000 Metern auf, nämlich ca. 885 Meter. Für die Genehmigung dieser Anlage ist sowohl die Zustimmung des Ortschaftsrats als auch des Stadtrats erforderlich.
Es ist unklar, ob die derzeitige Rechtslage nach 2027 bestehen bleibt. Allerdings ist es angesichts der bundesweit festgelegten Ausbauziele eher unwahrscheinlich, dass sich daran etwas ändern wird.
EEG 2023 ermöglicht finanzielle Unterstützung für Stadtkasse
Die Investoren haben vor, gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 die kommunale Beteiligung umzusetzen. Dadurch könnte die Stadt jährlich mit etwa 60 bis 70 TEUR finanziell unterstützt werden. Diese Gelder könnten wichtige Projekte in der Region ermöglichen und die lokale Wirtschaft stärken.
10.2023: Beratung zu Windkraftanlagen im Ortschaftsrat
Am 17.10.2023 ist eine weitere Beratung zu diesem Thema im Ortschaftsrat Langensteinbach geplant. Hier werden weitere Details präsentiert und mögliche Fragen oder Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner erörtert.
Geplante Windkraftanlagen: Beteiligungsmöglichkeiten und regionale Vorteile
Die mögliche Errichtung von drei Windkraftanlagen in Langenleuba-Oberhain/Wernsdorf ist ein vielversprechendes Vorhaben, das sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt. Neben der Nutzung erneuerbarer Energien könnte die geplante kommunale Beteiligung nach § 6 EEG 2023 einen jährlichen finanziellen Zufluss von ca. 60 bis 70 TEUR in die Stadtkasse bedeuten. Dadurch könnten wichtige lokale Projekte unterstützt und die regionale Wirtschaft gestärkt werden. Bürger haben die Möglichkeit, sich aktiv an der bevorstehenden Beratung im Ortschaftsrat Langensteinbach am 17.10.2023 zu beteiligen und weitere Informationen zu erhalten.